Fällarbeiten

Unzugängliches Gelände, kein Platz auf Grund anderer Bäume, Freileitungen oder Gebäuden etc. keine Möglichkeit den Baum im Ganzen zu legen, oder brauchen Ihre Bäume einen Pflegeschnitt…?

Unser Spezialgebiet ist das Arbeiten mit Seilklettertechnik (SKT). Dies ist platzsparend und schonend für den Baum und die Umgebung, ermöglicht es, auch schwer zugängiges Gelände zu erreichen und hinterlässt kaum Spuren. Wir brauchen keine Arbeitsbühnen, keine Fahrzeuge, kein schweres Gerät.

Natürlich führen wir auch einfache, konventionelle Baumfällungen und Pflegearbeiten vom Boden aus durch wenn dies möglich ist.

Bei Schädlingsbefall, Hohlfraß oder Gefahr in Verzug durch Sturmschäden oder Schrägwuchs ist eine Baumfällung oder ein starker Rückschnitt zur Sicherung der Umgebung außerhalb der Saison eventuell noch möglich. Fragen Sie bitte vorab ihre zuständigen Behörden !

Preis je nach Aufwand, ein Angebot ist nur nach Besichtigung möglich.

Einsatzgebiet: Zwickau, Westsachsen, Vogtlandkreis, Altenburger Land, Ostthüringen…

weitere Leistungen rund um den Baum:

Entsorgung / Häckseln
Wurzelfräsen / Stubbenfräsen
Sturmschaden Beseitigung

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Was ist SKT ?

Bäume werden oft mit der Seilzugangstechnik erklettert, insbesondere wenn sie an Standorten stehen, die mit Steigern, Hebebühnen oder anderen Geräten nicht oder nur unter Schwierigkeiten erreicht werden können. Zudem gilt die Seilklettertechnik grundsätzlich als schonende Methode der Baumpflege.

Der Kletterer kann damit die gesamte Krone des Baumes, bis hin zum Feinastbereich erreichen. Durch den Einsatz der SKT ist beim Baumklettern fast jeder Ast an jedem Baum, auch an für Technik unzugänglichen Standorten, erreichbar. Nur abgestorbene, extrem bruchgefährdete Bäume oder Äste oder Kronenbereiche in der Nähe von Hochspannungsleitungen sind für die SKT aus Sicherheitsgründen nicht zugänglich.

In der Baumpflege ist neben allgemeinen Arbeiten der Pflege und Baumsanierung inzwischen auch das vollständige Abtragen von Bäumen mittels Seilklettertechnik üblich, die zu den Fälltechniken zählt, sich aber grundsätzlich von der Fällung unterscheidet, weil der Baum nicht im Stück gelegt, sondern im Stehen in Teile zerlegt wird. Die Stücke werden meist über kontrolliertes Ablassen an Materialseilen durch Helfer geborgen.

Die Seilklettertechnik (SKT), ist ein Arbeitsverfahren der Baumpflege, die auch in der Forstwirtschaft eingesetzt wird. Dies umfasst Kletter- und Riggingtechniken, fachgerechten Einsatz der Motorsäge am Baum, spezielle Holzberge- und -rücktechniken sowie Maßnahmen der Unfallverhütung. Die Seilklettertechnik SKT ist ein von der zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, ehemals Gartenbau Berufsgenossenschaft anerkanntes Arbeitsverfahren. (Quelle Wikipedia)

Gesetzliche Vorschriften

Wann sind Baumfällarbeiten verboten?

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat das übergeordnete Ziel, die Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft zu fördern. Maßnahmen wie die Baumfällung unterliegen daher besonderen Vorschriften. Gemäß § 39 BNatSchG sind Baumfällarbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Dieses Verbot gilt auch außerhalb dieses Zeitraums, wenn Vögel zwischen dem 01. Oktober und dem letzten Tag im Februar im Baum nisten. Im Tiefgreifende Baumpflegearbeiten wie Baumschnitte, die über einen reinen Form- und Pflegeschnitt hinausgehen, sind in dieser Schonzeit ebenfalls untersagt.

Ausnahmen: Windbruch, Sturmschaden, Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, Schädlingsbefall..

Bitte sprechen Sie vorher mit Ihren zuständigen Behörden.